Neues zu Maskenpflicht und Testungen

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtige,

lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

am Sonn­tag, den 03.04.2022 endet die Mas­ken­pflicht in den Schu­le in NRW.

Danach kann jede Schü­le­rin und jeder Schü­ler sowie allen in Schu­le täti­gen Per­so­nen im Schul­ge­bäu­de frei­wil­lig eine Mas­ke tra­gen. Zum Tra­gen einer Mas­ke kann aber nie­mand mehr ver­pflich­tet werden.

Des Wei­te­ren hat die Lan­des­re­gie­rung ent­schie­den, dass bis zum letz­ten Schul­tag vor den Oster­fe­ri­en, also dem 8. April 2022, die schu­li­schen Tes­tun­gen in allen Schu­len und Schul­for­men in der der­zei­ti­gen Form fort­ge­setzt wer­den. Das bedeu­tet, dass wei­ter­hin nur sol­che Per­so­nen zwin­gend getes­tet wer­den, die noch nicht immu­ni­siert sind (sog. 3‑G‑Regel). Wer von der Tes­tung aus­ge­nom­men wer­den will, muss sei­nen Immun­sta­tus nach­wei­sen. Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen aber nach per­sön­li­cher Ent­schei­dung wei­ter­hin frei­wil­lig an den Tes­tun­gen teil­neh­men. Im Übri­gen wird an allen wei­ter­füh­ren­den Schu­len das ein­ge­führ­te Test­ver­fah­ren (wöchent­lich drei Anti­gen-Selbst­tests vor Unter­richts­be­ginn) fortgeführt.

https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen

Ulri­ke Bieh­ler, Schulleiterin

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