Schulbetrieb nach den Herbstferien

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

wie Sie sicher­lich bereits gehört haben, ist die Zahl der Covid-19 Infi­zier­ten bun­des­weit und vor allem in NRW stark ange­stie­gen. Daher gilt gemäß der Schul­mail des MSB vom 21.10.2020, dass alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler vor­erst bis zu den Weih­nachts­fe­ri­en auf dem Schul­ge­län­de und im Schul­ge­bäu­de sowie auch wie­der im Unter­richt eine Mund-Nase-Bede­ckung tra­gen müssen.

Die Schul­lei­tung kann zwar von der Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nase-Bede­ckung nach Vor­la­ge eines aus­sa­ge­kräf­ti­gen ärzt­li­chen Attests gene­rell aus medi­zi­ni­schen Grün­den befrei­en. In die­sen Fäl­len ist jedoch in beson­de­rer Wei­se auf die Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stan­des von 1,5 Metern zu ach­ten. Die­sen Min­dest­ab­stand kön­nen wir nicht gewähr­leis­ten. Aus die­sem Grund ist eine Befrei­ung nach Rück­spra­che mit der Bezirks­re­gie­rung Köln nicht möglich.

Neben den AHA–Regeln (Abstand, Hygie­ne, All­tags­mas­ke) ist das Lüf­ten der Unter­richts­räu­me ein wesent­li­cher, ein­fa­cher und wir­kungs­vol­ler Bei­trag dazu, das Risi­ko einer Anste­ckung mit dem Coro­na-Virus über Aero­so­le deut­lich zu ver­rin­gern. Das Umwelt­bun­des­amt emp­fiehlt für Schu­len des­halb fol­gen­de Regelungen,die wir befol­gen werden.

  • Stoß­lüf­ten alle 20 Minuten,
  • Quer­lüf­ten wo immer es mög­lich ist,
  • Lüf­ten wäh­rend der gesam­ten Pausendauer.

Wir hof­fen sehr, dass wir alle mit die­sen Maß­nah­men gesund durch den Win­ter kommen.

Ulri­ke Biehler

Schul­lei­te­rin

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