Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler
im Folgenden haben wir die wichtigsten Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 18.08.2021 zusammengefasst.
- Präsenzunterricht
Mit einer Neufassung der Coronabetreuungsverordnung wurde nunmehr geregelt, dass der Präsenzunterricht inzidenzunabhängig gewährleistet wird.
- Klassenpflegschaften/Jahrgangsstufenpflegschaften/Schulpflegschaft/Schulkonferenz
Der Zutritt zum Schulgebäude ist nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene oder getestete Personen gestattet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung).
- Impfangebot
Sollte sich die Entwurfsfassung der Ständigen Impfkommission zur Empfehlung zur Impfung von 12- bis 17-Jährigen nach dem gestern eingeleiteten Gutachterverfahren erwartungsgemäß abschließend bestätigen, wird die Landesregierung Impfangebote auch für diese Altersgruppe entsprechend den bisherigen Impfangeboten für die Berufskollegs und die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II allgemeinbildender Schulen vorbereiten. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und das Ministerium für Schule und Bildung stimmen hierzu kurzfristig einen weiteren Erlass ab. Selbstverständlich muss die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegen und eine ärztliche Beratung, die den Empfehlungen und Vorgaben der STIKO folgt, vor Ort sichergestellt werden. Die Impfangebote sollen vorzugsweise in den Impfzentren unterbreitet werden; die Schulen werden von den Impfzentren entsprechend informiert.
- Quarantäneregelungen
Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler und Beschäftigte der Schule) von Quarantäneregelungen ausgenommen.
Bei einem Infektionsverdacht (Coronafall) in der Klasse oder Lerngruppe gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehr- und das weitere Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als „enge Kontaktpersonen“. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
Von einer Einstufung der übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse als enge Kontaktpersonen wird hingegen bei Vorliegen der nachfolgenden Voraussetzungen abgesehen, wenn:
- die übrigen Schülerinnen und Schüler sich insgesamt nicht länger als 15 Minuten in unmittelbarer Nähe (Sitznachbarn) der infizierten Person aufgehalten haben
- die übrigen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte während des Unterrichts alle weiteren Präventionsmaßnahmen beachtet, also eine Maske korrekt getragen und korrekt gelüftet haben.
Wir hoffen, dass hiermit ein möglichst reibungsloser Unterricht möglich ist.
Ulrike Biehler, Schulleiterin