Aktuelle Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 18.08.2021

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler

im Fol­gen­den haben wir die wich­tigs­ten Rege­lun­gen zum Schul­be­trieb ab dem 18.08.2021 zusammengefasst.

  1. Prä­senz­un­ter­richt

Mit einer Neu­fas­sung der Coro­nabe­treu­ungs­ver­ord­nung wur­de nun­mehr gere­gelt, dass der Prä­senz­un­ter­richt inzi­denz­un­ab­hän­gig gewähr­leis­tet wird.

  1. Klassenpflegschaften/Jahrgangsstufenpflegschaften/Schulpflegschaft/Schulkonferenz

Der Zutritt zum Schul­ge­bäu­de ist nur für immu­ni­sier­te, also für geimpf­te und gene­se­ne oder getes­te­te Per­so­nen gestat­tet (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung).

  1. Impf­an­ge­bot

Soll­te sich die Ent­wurfs­fas­sung der Stän­di­gen Impf­kom­mis­si­on zur Emp­feh­lung zur Imp­fung von 12- bis 17-Jäh­ri­gen nach dem ges­tern ein­ge­lei­te­ten Gut­ach­ter­ver­fah­ren erwar­tungs­ge­mäß abschlie­ßend bestä­ti­gen, wird die Lan­des­re­gie­rung Impf­an­ge­bo­te auch für die­se Alters­grup­pe ent­spre­chend den bis­he­ri­gen Impf­an­ge­bo­ten für die Berufs­kol­legs und die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Sekun­dar­stu­fe II all­ge­mein­bil­den­der Schu­len vor­be­rei­ten. Das Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les und das Minis­te­ri­um für Schu­le und Bil­dung stim­men hier­zu kurz­fris­tig einen wei­te­ren Erlass ab. Selbst­ver­ständ­lich muss die Ein­wil­li­gung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten vor­lie­gen und eine ärzt­li­che Bera­tung, die den Emp­feh­lun­gen und Vor­ga­ben der STIKO folgt, vor Ort sicher­ge­stellt wer­den. Die Impf­an­ge­bo­te sol­len vor­zugs­wei­se in den Impf­zen­tren unter­brei­tet wer­den; die Schu­len wer­den von den Impf­zen­tren ent­spre­chend informiert.

  1. Qua­ran­tä­ne­re­ge­lun­gen

Nach den aktu­el­len Emp­feh­lun­gen des RKI sind voll­stän­dig geimpf­te sym­ptom­lo­se Kon­takt­per­so­nen (Schü­le­rin­nen und Schü­ler und Beschäf­tig­te der Schu­le) von Qua­ran­tä­ne­re­ge­lun­gen ausgenommen.

Bei einem Infek­ti­ons­ver­dacht (Coro­na­fall) in der Klas­se oder Lern­grup­pe gel­ten die direk­ten Sitz­nach­ba­rin­nen und Sitz­nach­barn der infi­zier­ten Per­son (davor, dahin­ter, rechts und links) wegen der räum­li­chen Nähe sowie das Lehr- und das wei­te­re Schul­per­so­nal, das in engem Kon­takt mit der infi­zier­ten Per­son stand, zunächst als „enge Kon­takt­per­so­nen“. Die­se Per­so­nen haben sich auf Anord­nung vor­erst in eine 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne zu begeben.

Von einer Ein­stu­fung der übri­gen Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­se als enge Kon­takt­per­so­nen wird hin­ge­gen bei Vor­lie­gen der nach­fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen abge­se­hen, wenn:

  • die übri­gen Schü­le­rin­nen und Schü­ler sich ins­ge­samt nicht län­ger als 15 Minu­ten in unmit­tel­ba­rer Nähe (Sitz­nach­barn) der infi­zier­ten Per­son auf­ge­hal­ten haben
  • die übri­gen Schü­le­rin­nen und Schü­ler sowie die Lehr­kräf­te wäh­rend des Unter­richts alle wei­te­ren Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men beach­tet, also eine Mas­ke kor­rekt getra­gen und kor­rekt gelüf­tet haben.

 

Wir hof­fen, dass hier­mit ein mög­lichst rei­bungs­lo­ser Unter­richt mög­lich ist.

Ulri­ke Bieh­ler, Schulleiterin

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