Aufhebung der Testpflicht für bereits immunisierte Personen ab dem 28.02.2022

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

Lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

ab Mon­tag, 28. Febru­ar 2022, wird die Test­pflicht für bereits immu­ni­sier­te Per­so­nen (also geimpf­te oder gene­se­ne Per­so­nen; dazu zäh­len Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Lehr­kräf­te und wei­te­re an Schu­le Beschäf­tig­te) auf­ge­ho­ben. Wir hat­ten die­se erwei­ter­te Test­pflicht nach den Weih­nachts­fe­ri­en ein­ge­führt, um den Gefah­ren der Omi­kron-Wel­le bes­ser begeg­nen zu kön­nen. Ange­sichts der oben dar­ge­stell­ten Ent­wick­lung ist dies nicht län­ger nötig. Zukünf­tig müs­sen also nur sol­che Per­so­nen zwin­gend getes­tet wer­den, die noch nicht immu­ni­siert sind (sog. 3‑G-Regel). Wer von der Tes­tung aus­ge­nom­men wer­den will, muss sei­nen Immun­sta­tus nach­wei­sen kön­nen (hier gel­ten die Regeln, die bis zu den Weih­nachts­fe­ri­en gül­tig waren). Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen aber nach per­sön­li­cher Ent­schei­dung wei­ter­hin frei­wil­lig an den Tes­tun­gen teil­neh­men. Im Übri­gen wird an allen wei­ter­füh­ren­den Schu­len das ein­ge­führ­te Test­ver­fah­ren (wöchent­lich drei Anti­gen-Selbst­tests vor Unter­richts­be­ginn) fortgeführt.

https://www.schulministerium.nrw/17022022-aenderung-der-testverfahren-den-schulen-des-landes-nordrhein-westfalen

Vie­le Grüße

Ulri­ke Bieh­ler, Schulleiterin

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