Bescheinigung über Coronatestung

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

bei Bedarf wird von der Schu­le für jede Tes­tung, an der ihr Kind unter Auf­sicht teil­ge­nom­men hat, ein Test­nach­weis aus­ge­stellt (§ 1 Absatz 2b Satz 4 Coro­naBe­trVO und § 4a CoronaTestQuarantäneVO) .

Bit­te machen Sie von die­sem Ange­bot nur Gebrauch, wenn wirk­lich eine Beschei­ni­gung benö­tigt wird.

Dan­ke

Ulri­ke Bieh­ler, Schulleiterin

 

 

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