Coronaregelungen ab dem 1.2.2023

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

Lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

 

zum 1. Febru­ar wer­den die Coro­naschutz­re­geln ange­passt. Für unse­re Schu­le erge­ben sich damit fol­gen­de Änderungen:

  • Die recht­li­che Grund­la­ge zum anlass­be­zo­ge­nen Tes­ten in der Schu­le fällt weg.
  • Auf Nach­fra­ge kön­nen natür­lich noch Tests aus unse­ren Rest­be­stän­den aus­ge­ge­ben werden.
  • Die fünf­tä­gi­ge Iso­la­ti­ons­pflicht wird gestri­chen. Posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen wird drin­gend emp­foh­len, für einen Zeit­raum von 5 Tagen min­des­ten eine medi­zi­ni­sche Mas­ke zu tragen.
  • Mas­ken kön­nen wei­ter­hin frei­wil­lig zum Eigen­schutz oder zum Schutz ande­rer getra­gen werden.

Grund­sätz­lich gilt, dass kran­ke Schüler*innen die Schu­le nicht besu­chen sollten!!!

Ulri­ke Bieh­ler, Schulleiterin

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