Ergänzung des Impfangebots des Rhein-Erft-Kreises für 12 — 17 jährige Schülerinnen und Schüler

Sehr geehr­te Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach sorg­fäl­ti­ger Bewer­tung neu­er wis­sen­schaft­li­cher Beob­ach­tun­gen und Daten kommt die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STIKO) zu der Ein­schät­zung, dass nach gegen­wär­ti­gem Wis­sens­stand die Vor­tei­le einer mRNA- Imp­fung gegen COVID-19 gegen­über dem Risi­ko von sehr sel­te­nen Impf­ne­ben­wir­kun­gen auch bei Kin­dern und Jugend­li­chen ohne Vor­er­kran­kun­gen über­wie­gen. Daher hat die STIKO ent­schie­den, ihre bis­he­ri­ge Ein­schät­zung zu aktua­li­sie­ren und eine all­ge­mei­ne COVID-19-Impf­emp­feh­lung für 12- bis 17-Jäh­ri­ge aus­zu­spre­chen. Die­se Emp­feh­lung zielt in ers­ter Linie auf den direk­ten Schutz der geimpf­ten Kin­der und Jugend­li­chen vor COVID-19 und den damit asso­zi­ier­ten psy­cho­so­zia­len Fol­ge­er­schei­nun­gen ab. Unver­än­dert soll die Imp­fung nach ärzt­li­cher Auf­klä­rung zum Nut­zen und Risi­ko erfolgen.

Auf­grund die­ser brei­ten Emp­feh­lung von Imp­fun­gen der 12- bis 17-Jäh­ri­gen haben alle betref­fen­den Schü­le­rin­nen und Schü­ler die Mög­lich­keit, sich ab sofort im Impf­zen­trum des Krei­ses in Hürth, The­re­si­en­hö­he 4 (Ein­kaufs­zen­trum Hürth Park) ohne vor­he­ri­ge Ter­mi­nie­rung imp­fen zu las­sen. Die Auf­klä­rung und Bera­tung kann dabei sowohl durch Kin­der- und Jugend­ärz­tin­nen und ‑ärz­te sowie durch Haus­ärz­tin­nen und ‑ärz­te erfolgen.

Das Gesund­heits­amt des Rhein-Erft-Krei­ses bie­tet zudem am Mon­tag, 13.09.2021 im Zeit­raum von 11:30 bis 15:00 Uhr auf dem  Park­platz Rat­haus „Alte Landstraße/Jahnstadion“ in Ker­pen, die Mög­lich­keit, eine Coro­na- Schutz­imp­fung in Anspruch neh­men zu kön­nen. Es wird ein mRNA-Impf­stoff ange­bo­ten. Das Ange­bot rich­tet sich an alle Per­so­nen ab 15 Jahren.

Im Zusam­men­hang mit der Imp­fung von Kin­dern ist die Ein­wil­li­gung der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten not­wen­dig. Die Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung fin­den Sie hier.

Aufklärung.pdf

Anamnese.pdf

Bescheinigung.docx

Falls Sie Ihr Kind imp­fen las­sen wol­len, ist es hilf­reich, die For­mu­la­re aus­ge­füllt bei der Imp­fung vor­zu­le­gen. Eben­so soll­te zur Imp­fung der Impf­aus­weis und, soweit vor­han­den, ein Aus­weis­do­ku­ment mit­ge­bracht werden.

Ulri­ke Bieh­ler, Schulleiterin

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