Liebe Eltern und Erziehungsberechtige,
liebe Schülerinnen und Schüler,
am Sonntag, den 03.04.2022 endet die Maskenpflicht in den Schule in NRW.
Danach kann jede Schülerin und jeder Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen im Schulgebäude freiwillig eine Maske tragen. Zum Tragen einer Maske kann aber niemand mehr verpflichtet werden.
Des Weiteren hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass weiterhin nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3‑G‑Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen. Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen. Im Übrigen wird an allen weiterführenden Schulen das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn) fortgeführt.
https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen
Ulrike Biehler, Schulleiterin