Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, den 2.11.2021 gelten bezüglich der Maskenpflicht folgende Regelungen:
Die Maskenpflicht entfällt, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht im Schulgebäude weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Für Lehrkräfte entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig und wird von uns aufgrund der steigenden Inzidenzen für alle auf jeden Fall empfohlen.
Der Erlass hierzu liegt noch nicht vor. Sollten sich noch Veränderungen ergeben, werden wir Sie/euch schnellstmöglich informieren.
Ulrike Biehler, Schulleiterin