Regelungen zur Maskenpflicht ab dem 2.11.2021

Sehr geehr­te Eltern und Erziehungsberechtigte,

Lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

ab Mon­tag, den 2.11.2021 gel­ten bezüg­lich der Mas­ken­pflicht fol­gen­de Regelungen:

Die Mas­ken­pflicht ent­fällt, solan­ge die Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Klas­sen- oder Kurs­räu­men auf fes­ten Sitz­plät­zen sitzen.

Befin­den sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler nicht an einem fes­ten Sitz­platz, suchen sie ihn auf oder ver­las­sen sie ihn, besteht im Schul­ge­bäu­de wei­ter­hin die Pflicht zum Tra­gen einer Maske.

Für Lehr­kräf­te ent­fällt die Mas­ken­pflicht im Unter­richts­raum, solan­ge ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern zu den ande­ren Per­so­nen im Raum ein­ge­hal­ten wird.

Tritt in einem Klas­sen- oder Kurs­ver­band ein Infek­ti­ons­fall auf, ist die Qua­ran­tä­ne von Schü­le­rin­nen und Schü­lern ab sofort in der Regel auf die nach­weis­lich infi­zier­te Per­son sowie die unmit­tel­ba­re Sitz­nach­ba­rin oder den unmit­tel­ba­ren Sitz­nach­bar zu beschrän­ken. Voll­stän­dig geimpf­te oder gene­se­ne Per­so­nen ohne Sym­pto­me sind von der Qua­ran­tä­ne­a­n­ord­nung wei­ter­hin ausgenommen.

Das Tra­gen von Mas­ken auf frei­wil­li­ger Basis ist wei­ter­hin zuläs­sig und wird von uns auf­grund der stei­gen­den Inzi­den­zen für alle auf jeden Fall empfohlen.

Der Erlass hier­zu liegt noch nicht vor. Soll­ten sich noch Ver­än­de­run­gen erge­ben, wer­den wir Sie/euch schnellst­mög­lich informieren.

Ulri­ke Bieh­ler, Schulleiterin

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung