Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wie sicherlich bereits bekannt ist, liegt der 7‑Tage-Index im Rhein-Erft-Kreis stabil unter 100.
Damit findet ab dem 31.05.2021 wieder ganztägig Präsenzunterricht nach Stundenplan für alle Schülerinnen und Schüler statt.
Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist die Teilnahme an wöchentlich zwei Corona-Tests. Als Nachweis zur Immunisierung ist die Vorlage des COVID-19-Befundes des Testlabors ausreichend. Das positive Testergebnis auf SarsCov2 muss mindestens 28 Tage und darf maximal 6 Monate zurückliegen. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben. Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Wer zu den von der Schule festgelegten Testterminen einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
Wir weisen die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Es gilt weiterhin gemäß den Vorgaben des MSB, dass alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände, im Schulgebäude sowie auch im Unterricht eine medizinische Maske tragen müssen. Die Schulleitung kann zwar von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien. In diesen Fällen ist jedoch in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten. Diesen Mindestabstand können wir nicht gewährleisten. Aus diesem Grund ist eine Befreiung von der Maskenpflicht nicht möglich.
Es gelten zudem weiterhin die bekannten Regelungen zum Hygieneschutz im Schulalltag (u.a. jahrgangsbezogene Ein- und Ausgänge, jahrgangsbezogene Aufenthaltsbereiche auf dem Schulhof in den Pausen und gestaffelte Mensazeiten).
Die Mensa ist geöffnet. Es werden auch wieder Mittagsmahlzeiten angeboten.
Bitte denken Sie daran, dass die Erftstraße zwischen dem Schulzentrum und Horrem gesperrt ist. Bringen Sie Ihr Kind deshalb nicht mit dem Auto in die Schule, da der Schulbusverkehr sonst massiv behindert wird.
Liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns sehr, euch alle wiederzusehen.
Ulrike Biehler
Schulleiterin