Alle Schulen in NRW sind aufgefordert, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu erarbeiten (§ 42 Schulgesetz). Auch die WBG hat sich auf den Weg gemacht, solch ein Schutzkonzept zu entwickeln. Um die Eltern und Erziehungsberechtigten auf diesem Weg…