Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist seit dem 23.04.2021 in Kraft.
Weil im Rhein-Erft-Kreis die Inzidenz seit mehr als drei Tagen über 165 liegt, ergeben sich daraus für uns ab Montag, den 26.04.2021, die folgenden Regelungen.
Die Jahrgänge 5 bis 9 und die EF werden bis auf weiteres wieder auf Distanz unterrichtet.
Für die Schülerinnen und Schüler aus Jahrgang 10 und der Q1 findet weiterhin wie gehabt Präsenzunterricht im Wechselmodus statt.
Alle Abiturprüfungen finden statt.
Die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wird wie gewohnt fortgesetzt. Das Formular zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage.
Die an die Vorgaben des Infektionsschutzes angepassten Hygieneregeln sind weiterhin gültig.
Es gilt zudem die seit dem 12.04.2021 bestehende Testpflicht für alle Schülerinnen und Lehrerinnen die sich in der Schule aufhalten.
Am Dienstag, den 27.04.2021 fällt der Präsenz- und Distanzunterricht sowie die Notbetreuung auf Grund von ganztägigen Konferenzen aus.
Herzliche Grüße und bleiben Sie / bleibt gesund
Ulrike Biehler
Schulleiterin