Schulbetrieb ab dem 26.04.2021

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

Das vier­te Gesetz zum Schutz der Bevöl­ke­rung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Trag­wei­te ist seit dem 23.04.2021 in Kraft.

Weil im Rhein-Erft-Kreis die Inzi­denz seit mehr als drei Tagen über 165 liegt, erge­ben sich dar­aus für uns ab Mon­tag, den 26.04.2021, die fol­gen­den Regelungen.

Die Jahr­gän­ge 5 bis 9 und die EF wer­den bis auf wei­te­res wie­der auf Distanz unterrichtet.

Für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus Jahr­gang 10 und der Q1 fin­det wei­ter­hin wie gehabt Prä­senz­un­ter­richt im Wech­sel­mo­dus statt.

Alle Abitur­prü­fun­gen fin­den statt.

Die Not­be­treu­ung für die Jahr­gän­ge 5 und 6 wird wie gewohnt fort­ge­setzt. Das For­mu­lar zur Anmel­dung fin­den Sie auf unse­rer Homepage.

Die an die  Vor­ga­ben des Infek­ti­ons­schut­zes ange­pass­ten Hygie­ne­re­geln sind wei­ter­hin gültig.

Es gilt zudem  die seit dem 12.04.2021 bestehen­de Test­pflicht für alle Schü­lerinnen und Leh­rerinnen die sich in der Schu­le aufhalten.

Am Diens­tag, den 27.04.2021 fällt der Prä­senz- und Distanz­un­ter­richt sowie die Not­be­treu­ung auf Grund von ganz­tä­gi­gen Kon­fe­ren­zen aus.

 

Herz­li­che Grü­ße und blei­ben Sie / bleibt gesund

Ulri­ke Biehler

Schul­lei­te­rin

 

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