Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auch für Sie ist die jetzige Situation nicht einfach. Wir alle werden sie meistern. Davon bin ich überzeugt.
Lernaufgaben
Das Schulministerium NRW hat folgende Aufforderung herausgegeben:
“Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen der Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Lernaufgaben sollen so konzipiert werden, dass sie das Lernen der Schülerinnen und Schüler z.B. in Form von Projekten, fachübergreifenden Vorhaben oder Vorbereitungen von Präsentationen unterstützen und an den Unterricht anknüpfen.“
Darüber, wie unsere Schule mit diesen Lernaufgaben verfährt, möchte ich Sie jetzt informieren.
In den nächsten Tagen werden Sie von den Klassenlehrer*innen Ihrer Kinder kontaktiert.
Sie erhalten eine E‑Mail, in der der Umgang mit den Lernaufgaben erläutert wird.
Ihre Ansprechpartner diesbezüglich sind die Klassenlehrer*innen.
Seitens des Ministeriums werden Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte aufgefordert, “ihre Kinder zur Bearbeitung der Lernaufgaben anzuhalten”. Dieser Bitte möchten wir uns zum Wohle Ihrer Kinder ausdrücklich anschließen.
Notbetreuung
“Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen.”
Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche, über die Sie sich bei der Stadt Kerpen informieren können. Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers gemäß dieser Leitlinie. Ein diesbezügliches Antragsformular können Sie über die Homepage der Stadt Kerpen herunterladen.
“Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.”
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und wünsche uns allen gute Gesundheit.
Ulrike Biehler (Schulleiterin)