Lernaufgaben Notfallbetreuung

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

auch für Sie ist die jet­zi­ge Situa­ti­on nicht ein­fach. Wir alle wer­den sie meis­tern. Davon bin ich überzeugt.

Lern­auf­ga­ben

Das Schul­mi­nis­te­ri­um NRW hat fol­gen­de Auf­for­de­rung herausgegeben:

“Auch wenn aktu­ell kein Unter­richt statt­fin­det, sol­len die Schu­len das Ler­nen der Schü­le­rin­nen und Schü­ler zunächst bis zu den Oster­fe­ri­en wei­ter ermög­li­chen. Leh­re­rin­nen und Leh­rer stel­len hier­zu Lern­auf­ga­ben bereit. Die Lern­auf­ga­ben sol­len so kon­zi­piert wer­den, dass sie das Ler­nen der Schü­le­rin­nen und Schü­ler z.B. in Form von Pro­jek­ten, fach­über­grei­fen­den Vor­ha­ben oder Vor­be­rei­tun­gen von Prä­sen­ta­tio­nen unter­stüt­zen und an den Unter­richt anknüpfen.“

Dar­über, wie unse­re Schu­le mit die­sen Lern­auf­ga­ben ver­fährt, möch­te ich Sie jetzt informieren.

In den nächs­ten Tagen wer­den Sie von den Klassenlehrer*innen Ihrer Kin­der kontaktiert.

Sie erhal­ten eine E‑Mail, in der der Umgang mit den Lern­auf­ga­ben erläu­tert wird.

Ihre Ansprech­part­ner dies­be­züg­lich sind die Klassenlehrer*innen.

Sei­tens des Minis­te­ri­ums wer­den Sie als Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te auf­ge­for­dert, “ihre Kin­der zur Bear­bei­tung der Lern­auf­ga­ben anzu­hal­ten”. Die­ser Bit­te möch­ten wir uns zum Woh­le Ihrer Kin­der aus­drück­lich anschließen.

Not­be­treu­ung

“Die Ange­bo­te der Not­be­treu­ung an Schu­len gel­ten ins­be­son­de­re für Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­sen­stu­fen 1 bis 6, deren Eltern (Erzie­hungs­be­rech­tig­te) bei­de beruf­lich im Bereich von kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren tätig sind. Im Fall von Allein­er­zie­hen­den muss eben­falls eine beruf­li­che Tätig­keit im Bereich von kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren vorliegen.”

 Als kri­ti­sche Infra­struk­tu­ren gel­ten die in einer Leit­li­nie des MAGS genann­ten Berei­che, über die Sie sich bei der Stadt Ker­pen infor­mie­ren kön­nen. Dar­über hin­aus bedarf es einer schrift­li­chen Bestä­ti­gung des jewei­li­gen Arbeit­ge­bers gemäß die­ser Leit­li­nie. Ein dies­be­züg­li­ches Antrags­for­mu­lar kön­nen Sie über die Home­page der Stadt Ker­pen herunterladen.

“Kin­der kön­nen die Ange­bo­te nur wahr­neh­men, wenn sie bezüg­lich des Coro­na-Virus nicht erkrankt oder erkran­kungs­ver­däch­tig sind. Ins­be­son­de­re dür­fen Kin­der, die von der ört­li­chen Ord­nungs­be­hör­de oder dem Gesund­heits­amt unter häus­li­che Qua­ran­tä­ne gestellt wor­den sind, die Schu­le auf kei­nen Fall betre­ten und kön­nen daher an dem Ange­bot – min­des­tens vor­über­ge­hend – nicht teilnehmen.”

Ich dan­ke Ihnen sehr für Ihre Unter­stüt­zung und wün­sche uns allen gute Gesundheit.

Ulri­ke Bieh­ler (Schul­lei­te­rin)

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