Antrag Kostenübernahme digitaler Endgeräte für den Distanzunterricht für SGBII-Leistungsempfänger

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

lei­der konn­ten im Stadt­ge­biet Ker­pen bis­her noch kei­ne digi­ta­len End­ge­rä­te an Schü­le­rin­nen und Schü­ler aus­ge­ge­ben wer­den, die über kei­ne digi­ta­le Aus­stat­tung zur Teil­nah­me am Distanz­un­ter­richt verfügen.
Das Job­cen­ter Rhein-Erft ist daher bestrebt, leis­tungs­be­rech­tig­ten Fami­li­en zeit­nah die benö­tig­ten Mit­tel zur Teil­nah­me am Distanz­un­ter­richt bereitzustellen.

Sie kön­nen den Antrag für die Kos­ten­über­nah­me digi­ta­ler End­ge­rä­te für den Distanz­un­ter­richt hier her­un­ter­la­den. Bit­te legen Sie den aus­ge­füll­ten Antrag im Sekre­ta­ri­at vor.

Alter­na­tiv erhal­ten Sie den Antrag auch im Sekretariat.

Mit freund­li­chen Grüßen

Ulri­ke Biehler

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