Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Willy-Brandt-Gesamtschule Kerpen,
liebe volljährige Schülerinnen und Schüler,
im Schuljahr 2020/2021 wird der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Das bedeutet, dass für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 6 bis 13 am Mittwoch, den 12.08.2020, der Unterricht wie gewohnt zur 1. Stunde beginnt.
Das ist für uns alle eine große Herausforderung.
An allen weiterführenden Schulen besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sie gilt für die Schülerinnen und Schüler an den vorgenannten Schulen grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen. Diese Maßnahme ist vorerst bis zum 31.08.2020 befristet.
Zum weiteren Schutz haben wir uns des weiteren auf die für alle Bereiche des öffentlichen Lebens aktuell gültigen Arbeitsschutzvorgaben bezogen. Diese Vorgaben besagen zusammengefasst:
- dass im Schulgebäude (außer in den Klassen- und Kursräumen) und auf dem Schulgelände möglichst ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden muss
- dass Organisationsabläufe so gestaltet werden, dass die Beteiligten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben,
- dass die notwendigen Hygienevorgaben (Wasser, Seife, Einmalhandtücher auf allen Toiletten und zusätzlich die Möglichkeit zur Desinfektion der Hände für alle eingehalten werden.
Masken werden nicht gestellt, sondern die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind über ausreichend Masken verfügt.
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, die verhindern, dass Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen kann, bitte wir sie dies umgehend durch eine ärztliche Bescheinigung zu belegen.
Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzugehört vor allem die Teilnahme am Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Der Distanzunterricht ist ab dem kommenden Schuljahr dem Präsenzunterricht gleichgestellt. Die erbrachten Leistungen werden benotet. Das Lernen auf Distanz tritt dann auch ein, wenn einzelne Schülerinnen aus Risikogründen nicht am Unterricht teilnehmen können, wenn Lehrerinnen zur Risikogruppe gehören und nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können und natürlich, wenn es zu Teilschließungen oder Schließungen der Schule kommt.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sollten Sie in einem nicht sicheren Reiseland Urlaub gemacht haben, bitten wir Sie eindringlich, sich und ihr Kind auf Corona testen zu lassen.
Die Busse fahren nach wie vor nach dem Plan vom 14.06.2020. Laut Auskunft der REVG werden keine zusätzlichen Busse eingesetzt. Ihr Kind sollte deshalb möglichst zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Dies entlastet den Schulbusverkehr. In den Bussen müssen auf jeden Fall Mund-Nase-Bedeckungen getragen werden!
Bitte besprechen Sie eindringlich mit Ihren Kindern folgende Verhaltensregeln, die unerlässlich zum Schutze aller sind:
- Es ist so weit wie möglich sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände und der Straße ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
- Die Schüler*innen suchen morgens sofort die ihre Klassenräume auf. Handys werden ausgeschaltet und dürfen während der Schulzeit nicht genutzt werden. Das gilt für alle Schüler*innen der Jahrgänge 5 – 10. Für die Sll-Schüler*innen gelten diesbezüglich die bisherigen Regelungen.
- Vor dem Unterricht erhalten die Schüler*innen jeweils Gelegenheit zum Händewaschen.
- Toilettengänge sind selbstverständlich unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes möglich. Auf allen Toiletten stehen Papierhandtücher und Seife bereit.
- Es dürfen nur Schüler*innen die Schule besuchen, die absolut symptomfrei sind!!!
- Da die Mensa bis zum 14.08.2020 geschlossen ist, sorgen Sie bitte in dieser Zeit dafür, dass Ihre Kinder ausreichend mit Essen und Getränken versorgt sind. Für die Zeit nach dem 14.08.2020 erhalten die Schüler*innen gesonderte Regelungen für die Mensa.
- Bei Verstößen gegen die oben aufgeführten Regeln oder bei einem nicht angemessenen Verhalten in dieser Krisensituation werden wir entsprechende Schüler*innen sofort nach Hause schicken. Sie als Eltern werden dann telefonisch benachrichtigt.
Wir hoffen alle, dass wir mit diesen Maßnahmen die Coronakrise möglichst unbeschadet überstehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zum Schutze von allen betroffenen Personen so rigorose Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Bitte bleiben Sie und Ihre Familien gesund und optimistisch.
Herzliche Grüße von Ihrer Schulleitung
U. Biehler, K. Benedix, U. Schäfer, J. Eßer, G. Rakowski