Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 14.12.2020

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

wie bereits in den Medi­en ange­kün­digt, wer­den die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gän­ge 8 — 13 ab Mon­tag, den 14.12.2020 auf Distanz unter­rich­tet, die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gän­ge 5 — 7 kön­nen von ihren Eltern vom Prä­senz­un­ter­richt schrift­lich befreit wer­den, müs­sen dann aber am Distanz­un­ter­richt teil­neh­men. Genaue­re Infor­ma­tio­nen bekom­men Sie/bekommt ihr mor­gen von den Klassenlehrerinnen/Klassenlehrern/Beratungslehrerinnen/Beratungslehrern.

Die Klau­su­ren in der Ober­stu­fe fin­den plan­mä­ßig statt. Infor­ma­tio­nen zu den Klas­sen­ar­bei­ten in den Jahr­gän­gen 8 bis 10 erfol­gen eben­falls morgen.

An den bei­den Werk­ta­gen unmit­tel­bar im Anschluss an das Ende der Weih­nachts­fe­ri­en (7. und 8. Janu­ar 2021) fin­det kein Unter­richt statt. Es gel­ten die glei­chen Regeln wie für die unter­richts­frei­en Tage am 21. und 22. Dezem­ber 2020, d.h. eine Not­be­treu­ung für Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gän­ge 5 und 6, zu der eine recht­zei­ti­ge Anmel­dung not­wen­dig ist, wird angeboten.

Im Fol­gen­den haben wir die wesent­li­chen Aus­zü­ge aus der Schul­mail des Schul­mi­nis­te­ri­ums zusammengestellt.

In den Jahr­gangs­stu­fen 1 bis 7 kön­nen Eltern bzw. Erzie­hungs­be­rech­tig­te ihre Kin­der vom Prä­senz­un­ter­richt befrei­en lassen.

Um das Ver­fah­ren ange­sichts der Kür­ze der Zeit zu ver­ein­fa­chen, zei­gen die Eltern bzw. Erzie­hungs­be­rech­tig­ten der Schu­le gegen­über schrift­lich an, wenn sie von die­ser Befrei­ung Gebrauch machen wol­len. Sie geben dabei an, ab wann die Schü­le­rin bzw. der Schü­ler ins Distanz­ler­nen wech­selt. Frü­hes­ter Ter­min ist der 14. Dezem­ber 2020. Ein Hin- und Her-Wech­seln zwi­schen Prä­senz­un­ter­richt und Distanz­ler­nen ist nicht mög­lich. Dies ist mit Blick auf die Infek­ti­ons­prä­ven­ti­on nicht sinnvoll.

In den Jahr­gang­stu­fen 8 bis 13 wird Unter­richt grund­sätz­lich nur als Distanz­un­ter­richt erteilt. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit einem Bedarf an son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung, der eine beson­de­re Betreu­ung erfor­dert, muss die­se in Abspra­che mit den Eltern oder Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sicher­ge­stellt werden.

Wir wün­schen Ihnen und euch allen vor allem Gesundheit.

Ulri­ke Bieh­ler, Schulleiterin

 

 

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung