Schulbetrieb ab dem 12.04.2021

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund der nach dem Oster­fest wei­ter­hin unsi­che­ren Infek­ti­ons­la­ge hat die Lan­des­re­gie­rung ent­schie­den, dass der Unter­richt für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gän­ge 5 — 9 und der EF ab dem 12.04.2021 bis zunächst zum 16.04.2021 als Distanz­un­ter­richt stattfindet.

Die Abschluss­jahr­gän­ge 10, Q1 und Q2 haben Präsenzunterricht.

Ab der kom­men­den Woche gibt es zudem eine grund­sätz­li­che Test­pflicht für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Lehr­kräf­te und wei­te­res Per­so­nal an den Schulen.

Der Besuch der Schu­le wird damit an die Vor­aus­set­zung geknüpft, an wöchent­lich zwei Coro­naselbst­tests teil­ge­nom­men zu haben und ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis vor­wei­sen zu können.

Die Pflicht zur Durch­füh­rung der Selbst­tests wird für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler in der Schu­le erfüllt.

Alter­na­tiv ist es mög­lich, die nega­ti­ve Tes­tung jeweils durch eine offi­zi­el­le Tes­tung (Test­zen­trum, Arzt, Apo­the­ke) nach­zu­wei­sen, die höchs­tens 48 Stun­den zurückliegt.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die der Test­pflicht nicht nach­kom­men, kön­nen nicht am Prä­senz­un­ter­richt teil­neh­men und wer­den aus­schließ­lich auf Distanz unterrichtet.

Die kon­kre­ten Rege­lun­gen erhal­ten Sie/erhaltet ihr  — wie gewohnt — über die Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen.

 

Wir hof­fen alle, dass wir mit die­sen Maß­nah­men mög­lichst bald zu nor­ma­lem Unter­richt oder zumin­dest zu Wech­sel­un­ter­richt zurück­keh­ren können.

Ulri­ke Biehler

Schul­lei­te­rin

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