Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 — 9 und der EF ab dem 12.04.2021 bis zunächst zum 16.04.2021 als Distanzunterricht stattfindet.
Die Abschlussjahrgänge 10, Q1 und Q2 haben Präsenzunterricht.
Ab der kommenden Woche gibt es zudem eine grundsätzliche Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.
Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist es möglich, die negative Testung jeweils durch eine offizielle Testung (Testzentrum, Arzt, Apotheke) nachzuweisen, die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden ausschließlich auf Distanz unterrichtet.
Die konkreten Regelungen erhalten Sie/erhaltet ihr — wie gewohnt — über die Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen.
Wir hoffen alle, dass wir mit diesen Maßnahmen möglichst bald zu normalem Unterricht oder zumindest zu Wechselunterricht zurückkehren können.
Ulrike Biehler
Schulleiterin