Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
wie Sie sicherlich bereits gehört haben, ist die Zahl der Covid-19 Infizierten bundesweit und vor allem in NRW stark angestiegen. Daher gilt gemäß der Schulmail des MSB vom 21.10.2020, dass alle Schülerinnen und Schüler vorerst bis zu den Weihnachtsferien auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sowie auch wieder im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Die Schulleitung kann zwar von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien. In diesen Fällen ist jedoch in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu achten. Diesen Mindestabstand können wir nicht gewährleisten. Aus diesem Grund ist eine Befreiung nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln nicht möglich.
Neben den AHA–Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) ist das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern. Das Umweltbundesamt empfiehlt für Schulen deshalb folgende Regelungen,die wir befolgen werden.
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Wir hoffen sehr, dass wir alle mit diesen Maßnahmen gesund durch den Winter kommen.
Ulrike Biehler
Schulleiterin