Testpflicht nach Karneval

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Test­pflicht an unse­rer Schu­le ändert sich nach den Karnevalstagen.

Am Diens­tag tes­ten sich noch ein­mal alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler und alle Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen vor Beginn des Wandertags.

Ab Mitt­woch gilt die Test­pflicht in unse­rer Schu­le nicht mehr für bereits immu­ni­sier­te also geimpf­te oder nach­weis­lich gene­se­ne Per­so­nen. Zukünf­tig müs­sen sich also nur die Schü­le­rin­nen und Schü­ler zwin­gend tes­ten, die noch nicht immu­ni­siert sind.

Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen aber nach per­sön­li­cher Ent­schei­dung wei­ter­hin frei­wil­lig an den Tes­tun­gen teilnehmen.

Die Anti­gen-Selbst­tests, fin­den — wie bis­her — drei­mal wöchent­lich in der Schu­le statt.

Wir wün­schen Ihnen schö­ne Kar­ne­vals­ta­ge und uns allen eine hof­fent­lich fried­li­che­re Zeit.

Ulri­ke Bieh­ler, Schulleiterin

 

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