Quarantäne und Distanzunterricht

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir bit­ten im Inter­es­se Ihres Kindes/Ihrer Kin­der um Ihre Mithilfe.

Kin­der, die sich nicht erkrankt in Qua­ran­tä­ne befin­den, haben Anspruch auf Distanz­un­ter­richt und gleich­zei­tig die Pflicht, am Distanz­un­ter­richt teilzunehmen.

Da zuneh­mend mehr Covid-19-Erkran­kun­gen auch im Fami­li­en­kreis statt­fin­den, ist es schwie­rig für uns, die oben genann­ten Kin­der zu erfas­sen und ihnen Unter­richts­ma­te­ri­al zukom­men zu lassen.

Soll­te Ihr Kind nicht an Covid-19 erkrankt sein, sich aber in Qua­ran­tä­ne befin­den, tei­len Sie das bit­te sofort der /Klassenlehrerin/dem Klas­sen­leh­rer mit. Diese/dieser wird dann die Fachlehrer*innen des betref­fen­den Kin­des informieren.

Erkrank­te Kin­der sind von der Ver­pflich­tung zur Teil­nah­me am Distanz­un­ter­richt ausgenommen.

 

Vie­len Dank für Ihre Kooperation.

 

Mit freund­li­chen Grüßen

Bieh­ler, Schulleiterin

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