Schulbetrieb ab dem 01.09.2020

Lie­be Eltern und Erziehungsberechtigte,

lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

das Schul­mi­nis­te­ri­um NRW hat ges­tern Infor­ma­tio­nen zum Schul­be­trieb in Coro­na-Zei­ten ab dem 1. Sep­tem­ber 2020 herausgegeben.

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb

Die Auf­he­bung der Mas­ken­pflicht bedeu­tet für Sie und Ihre Kin­der, dass über­all im Schul­ge­bäu­de und auf dem Schul­ge­län­de eine Mas­ke getra­gen wer­den muss. Die Mas­ke darf nur abge­setzt wer­den, wenn Unter­richt statt­fin­det und die Schü­le­rin­nen und Schü­ler an ihrem fes­ten Sitz­platz sit­zen. Sobald eine Schülerin/ein Schü­ler den fes­ten Sitz­platz ver­lässt, muss die Mas­ke getra­gen werden.

In den Pau­sen darf nur geges­sen und getrun­ken wer­den, wenn der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­ge­hal­ten wird. Das bedeu­tet, Ihr Kind muss frei und allei­ne ste­hen, wenn es ohne Mas­ke essen und trin­ken möch­te. Das Kol­le­gi­um darf nur auf Mas­ken ver­zich­ten, wenn der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­ge­hal­ten wer­den kann.

Wir als Schul­lei­tung, das Kol­le­gi­um , die Schü­ler­ver­tre­tung unse­rer Schu­le und die Mehr­heit der Schul­pfleg­schaft appel­lie­ren trotz­dem drin­gend an Sie, das Tra­gen von Mas­ken auch im Unter­richt zum Schut­ze aller zu unter­stüt­zen. Dies hat uns auch der an unse­rer Schu­le auf­ge­tre­te­ne Covid-19 Fall ver­deut­licht. Dass nicht der gesam­te Jahr­gang und kei­ne Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in Qua­ran­tä­ne geschickt wer­den müs­sen, liegt nach Aus­kunft des Gesund­heits­amts des Rhein-Erft-Krei­ses dar­an, dass alle Betei­lig­ten in der Schu­le die gesam­te Zeit eine Mas­ke getra­gen haben.

Wir wol­len auf jeden Fall wei­ter­hin ver­mei­den, dass es zu Covid-19 Infek­tio­nen kommt und die Schu­le oder ein­zel­ne Jahr­gän­ge unter Qua­ran­tä­ne gestellt wer­den. Ler­nen auf Distanz ist und kann kein voll­wer­ti­ger Ersatz für den Prä­senz­un­ter­richt sein.

Mit einer Mas­ke schüt­zen wir auch chro­nisch kran­ke Kin­der und Kol­le­gin­nen und Kollegen.

Uns ist abso­lut bewusst, dass dies nicht die Mei­nung aller am Schul­le­ben Betei­lig­ten ist, aber wir alle haben eine Ver­ant­wor­tung gegen­über denen, die zu einer Risi­ko­grup­pe gehören.

Soll­te aus medi­zi­ni­scher Sicht das Tra­gen einer Mas­ke dau­er­haft über den gesam­ten Schul­tag nicht mög­lich sein, ist das Tra­gen eines Visiers — aller­dings nur mit per­so­na­li­sier­tem ärzt­li­chem Attest ‑mög­lich.

 

Ein erneu­ter drin­gen­der Appell: Schi­cken Sie Ihr Kind nur zur Schu­le, wenn es abso­lut sym­ptom­frei ist! Hier­zu hat das Land NRW sehr hilf­rei­che Hin­wei­se zur Ver­fü­gung gestellt.

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung

 

Vie­le Grü­ße und blei­ben Sie gesund

Ulri­ke Biehler

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