Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Schulministerium NRW hat gestern Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab dem 1. September 2020 herausgegeben.
https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb
Die Aufhebung der Maskenpflicht bedeutet für Sie und Ihre Kinder, dass überall im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Maske getragen werden muss. Die Maske darf nur abgesetzt werden, wenn Unterricht stattfindet und die Schülerinnen und Schüler an ihrem festen Sitzplatz sitzen. Sobald eine Schülerin/ein Schüler den festen Sitzplatz verlässt, muss die Maske getragen werden.
In den Pausen darf nur gegessen und getrunken werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Das bedeutet, Ihr Kind muss frei und alleine stehen, wenn es ohne Maske essen und trinken möchte. Das Kollegium darf nur auf Masken verzichten, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Wir als Schulleitung, das Kollegium , die Schülervertretung unserer Schule und die Mehrheit der Schulpflegschaft appellieren trotzdem dringend an Sie, das Tragen von Masken auch im Unterricht zum Schutze aller zu unterstützen. Dies hat uns auch der an unserer Schule aufgetretene Covid-19 Fall verdeutlicht. Dass nicht der gesamte Jahrgang und keine Kolleginnen und Kollegen in Quarantäne geschickt werden müssen, liegt nach Auskunft des Gesundheitsamts des Rhein-Erft-Kreises daran, dass alle Beteiligten in der Schule die gesamte Zeit eine Maske getragen haben.
Wir wollen auf jeden Fall weiterhin vermeiden, dass es zu Covid-19 Infektionen kommt und die Schule oder einzelne Jahrgänge unter Quarantäne gestellt werden. Lernen auf Distanz ist und kann kein vollwertiger Ersatz für den Präsenzunterricht sein.
Mit einer Maske schützen wir auch chronisch kranke Kinder und Kolleginnen und Kollegen.
Uns ist absolut bewusst, dass dies nicht die Meinung aller am Schulleben Beteiligten ist, aber wir alle haben eine Verantwortung gegenüber denen, die zu einer Risikogruppe gehören.
Sollte aus medizinischer Sicht das Tragen einer Maske dauerhaft über den gesamten Schultag nicht möglich sein, ist das Tragen eines Visiers — allerdings nur mit personalisiertem ärztlichem Attest ‑möglich.
Ein erneuter dringender Appell: Schicken Sie Ihr Kind nur zur Schule, wenn es absolut symptomfrei ist! Hierzu hat das Land NRW sehr hilfreiche Hinweise zur Verfügung gestellt.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund
Ulrike Biehler