Stand 11.12.2019 (PDF-Version)
blau: während der Erprobungsphase der 90-Minuten-Rhythmisierung ausgesetzt
grün: während der Erprobungsphase der 90-Minuten-Rhythmisierung gültig
Vorwort
In der Willy-Brandt-Gesamtschule Kerpen arbeiten viele Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer miteinander. Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ist es notwendig, aufeinander Rücksicht zu nehmen, die Rechte und Interessen der anderen zu respektieren und für sich und die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen.
Diese Schulordnung soll die Grundlage für ein angenehmes und produktives Schulklima schaffen und Rechte und Pflichten für das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft regeln.
Eltern und Lehrer/innen sichern den Schülerinnen und Schülern zu, sie bei der Umsetzung der Schulordnung aktiv zu unterstützen und diese Schulordnung ebenso zu respektieren.
I. Allgemeine Verhaltensregeln
Von allen am Schulleben Beteiligten wird erwartet,
- dass sie friedlich und respektvoll miteinander umgehen, Schwächere schützen, uneinsichtige Mitschülerinnen und Mitschüler ermahnen und Streitigkeiten untereinander schlichten helfen,
- dass sie gemeinsam gegen Mobbing oder Diskriminieren vorgehen,
- dass jeder seine eigene Meinung im Rahmen der Gesetze frei und in Ruhe äußern darf,
- dass sie Hilfe herbeiholen, wenn sie mit einer Situation nicht fertig werden,
- dass sie bei Beschädigungen oder gefährlichen Situationen eine Lehrperson oder einen Hausmeister benachrichtigen,
- dass sie die Gebäudeeinrichtungen und Lehrmittel der Schule sowie das Eigentum der Allgemeinheit pfleglich behandeln und nicht beschädigen,
- dass sie Beschädigungen und Diebstähle durch ihr Verhalten aktiv verhindern,
- dass sie das Eigentum ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler sowie das ihrer Lehrerinnen und Lehrer achten,
- dass sie Fundsachen im Sekretariat melden oder abgeben,
- dass sie sich angemessen kleiden,
- dass sie im Schulgebäude und auf dem Schulgelände den von ihnen verursachten Müll selbst entsorgen und aktiv dazu beitragen, dass weniger Müll produziert wird,
- dass jeder ungestört arbeiten kann,
- dass alle am Schulleben Beteiligten sich verpflichten, die Wahrheit zu sagen,
- dass die Umgangssprache im Unterricht und bei Gesprächen zwischen Lehrer/-innen und Schüler/innen Deutsch ist.
II. Verhaltensregeln vor und nach der Schule
- Auf dem gesamten Schulweg sollen sich die Schülerinnen und Schüler so verhalten, dass sie sich selbst und andere nicht gefährden, nichts beschädigen oder zerstören. Dazu sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung und die Anordnungen des Personals der Transportunternehmen zu befolgen.
- An den Bushaltestellen sind Schülerinnen und Schüler sehr gefährdet. Hier müssen alle besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sein, um Unfälle zu verhindern.
- Den Anordnungen der Lehrer/innen ist zu folgen.
- Im Bus haben sich die Schülerinnen und Schüler den anderen Fahrgästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Während der Fahrt sind Aufstehen, Herumgehen und Herumtoben untersagt. Jüngere und schwächere Mitschüler sind in ihren Rechten zu respektieren.
- Das Mitbringen von Gegenständen, die andere oder einen selbst gefährden können, wie z.B. pyrotechnische Artikel, Messer oder Waffen aller Art sind verboten.
- Auf dem Schulhof dürfen Fahrräder, Kick-Boards, Inliner, Skateboards usw. nur geschoben werden. Fahrräder werden an den dafür vorgesehen Plätzen abgestellt.
- Kraftfahrzeuge aller Art dürfen auf dem Schulhof nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Sie sind an den dafür festgelegten Plätzen zu parken.
III. Regelungen zum Unterrichtsvormittag und Unterrichtsnachmittag
Jeder hat sich für den Zustand der Schule mitverantwortlich zu fühlen und die Schule bzw. deren Einrichtungen so zu verlassen, dass sie jederzeit ordnungsgemäß benutzt werden können. Mit seinem Verhalten trägt jeder dazu bei, dass der Unterricht reibungslos und gewinnbringend für alle Beteiligten stattfinden kann.
Das bedeutet,
- dass jeder am Schulleben Beteiligte pünktlich und vorbereitet zum Unterricht erscheint.
- dass bei Erkrankungen am selben Tag telefonisch durch die Eltern eine Entschuldigung unter der Rufnummer 0 22 73/98 94–0 zu erfolgen hat. Unmittelbar nach der Genesung ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern oder, falls von der Schule gefordert, ein ärztliches Attest vorzulegen,
- dass alle Schülerinnen und Schüler beim Klingelzeichen 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Klassen- oder Fachräume aufsuchen.
Verspätet sich eine Lehrerin oder ein Lehrer, verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig. Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Raum, melden dies die Klassensprecherin/der Klassensprecher (bzw. Stellvertreter) der stellvertretenden Schulleiterin bzw. bei ihrer Abwesenheit dem Sekretariat, - dass während der 5‑Minuten-Pausen der Raum nur zum Raumwechsel oder für einen Toilettenbesuch verlassen werden darf,
- dass Schülerinnen und Schüler vor den Fachräumen auf ihre Lehrerinnen bzw. Lehrer warten und sich angemessen verhalten, so dass weder der Flur blockiert wird noch Veranstaltungen in benachbarten Räumen gestört werden,
- dass zu Beginn jeder Stunde alle für den Unterricht benötigten Materialien auf dem Tisch liegen und alle nicht benötigten Dinge vom Tisch entfernt sind,
- dass ein Aufsuchen der Foyer-Toiletten während des Unterrichts nur in absoluten Ausnahmefällen, nur einzeln und ohne Handy gestattet ist,
- dass während der gesamten Öffnungszeit der Schule im Foyer und in den Fluren nicht gegessen werden und nur das Wasser aus dem Wasserspender konsumiert werden darf.
- dass Schüler*innen während des Unterrichts Wasser trinken dürfen (ausgenommen in NW‑, Informatik‑, Kunst‑, Musik‑, Technikräumen sowie den Sporthallen),
- dass der Unterricht von der Lehrkraft beendet wird,
- dass am Ende jeder Stunde die Tafel geputzt wird und bei Bedarf der Ordnungsdienst die Klasse fegt, wobei Papier und Abfall in den Abfalleimer gehören,
- dass die Stühle am Ende des Schultages hochgestellt werden und die Klasse besenrein verlassen wird,
- dass außerhalb des Unterrichts die Klassen verschlossen sind und nur mit Genehmigung einer Lehrkraft betreten werden dürfen,
- dass beim Aufenthalt in fremden Klassen oder bei veränderter Sitzordnung das Eigentum der anderen Schülerinnen und Schüler zu respektieren ist,
- dass während des Unterrichts alles zu unterlassen ist, was den Unterricht stört.
Dazu gehören insbesondere jegliche Benutzung eines Handys oder anderer Massenspeichergeräte, wie MP3-Player, etc., das Verzehren von Speisen und Getränken, sofern für Getränke keine besondere Regelung durch die Lehrkraft aufgestellt wurde und das Kauen von Kaugummis. Kopfhörer sind während des Unterrichts nicht, im Schulgebäude weitgehend nicht sichtbar zu tragen, Kappen und Mützen sind im Unterricht abzunehmen, Jacken, Mäntel und Taschen so abzulegen, dass sie nicht stören. - dass die in einem Raum tätige Lehrkraft (Unterricht, AG, etc.) die Verantwortung für die Ordnung und Sauberkeit nach Verlassen des Raumes hat,
- dass bei Störungen des Unterrichts die Lehrkräfte Maßnahmen zur Wiederherstellung einer angemessen Lernatmosphäre zu ergreifen haben,
- dass bei mutwilligen Beschädigungen oder Zerstörungen die Erziehungsberechtigten für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
IV. Regelungen während der Pausen
- In den Fluren und Räumen des Gebäudes sowie im Foyer und in der Mensa ist das Laufen und Rennen nicht gestattet. Dafür ist in den großen Pausen der Außenbereich zu benutzen. Auf andere Schülerinnen und Schüler ist dabei Rücksicht zu nehmen. Dort sind alle Spiele erlaubt, die andere Schüler/innen nicht stören oder gefährden. Ballspiele sind nur mit Softbällen gestatten (Ausnahme: ausgewiesene Plätze für Fußball etc.).
- Das Werfen von Gegenständen ist sowohl im Gebäude als auch auf dem Außengelände verboten. Dazu zählen insbesondere auch Schneebälle und Wasserbomben.
- Die Toiletten dienen nicht als Spiel- oder Aufenthaltsraum. Der Aufforderung des Toilettendienstes der einzelnen Jahrgänge ist nachzukommen.
- Die Pflanzen auf dem Schulgelände dürfen nicht beschädigt werden.
- Die Schule gibt sich in Wahrnehmung ihrer Verantwortung folgende Regeln zur Nutzung internetfähiger Geräte:
a) Die Nutzung von internetfähigen Geräten ist auf Anweisungen der Lehrpersonen zu unterrichtlichen Zwecken gestattet.
b) Weiterhin ist eine Nutzung der Geräte über die Regelung unter a) an die jeweiligen Jahrgangsstufen gebunden:
• Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 dürfen keine internetfähigen Geräte in der Schule nutzen. Diese dürfen lediglich im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden.
• Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 dürfen die internetfähigen Geräte von 13.30 Uhr bis 14.05 Uhr in einem festgelegten Bereich verwenden.
• Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ebenfalls die internetfähigen Geräte in der 7. Stunde in einem festgelegten Bereich nutzen.
c) Bei einem Verstoß oder dem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Schulordnung oder die Anordnung einer Lehrkraft ist das internetfähige Gerät auszuschalten, wird eingesammelt und es kann erst am Ende des Unterrichtstages (nach der 9. Stunde) aus dem Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholten oder gravierenden Verstößen muss das Gerät von den Eltern abgeholt werden.
d) Bei Verdacht auf gezielte, missbräuchliche Nutzung des Gerätes im Rahmen schwerwiegender Rechtsverstöße (z.B. die Verbreitung von Gewalt verherrlichenden, rassistischen, politisch extremen oder pornographischen Inhalten) wird das Gerät ggf. durch die Schulleitung an die Polizei übergeben.
e) Das Aufnehmen nicht autorisierter Ton‑, Foto- und Filmdokumente ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. - Das Telefonieren (anrufen und Anrufe entgegennehmen) ist im gesamten Gebäude verboten. In Ausnahmefällen muss das Einverständnis einer Lehrkraft eingeholt werden.
- Es besteht kein Versicherungsschutz für mitgebrachte elektronische Geräte.
- Jeglicher Tabakkonsum sowie das Inhalieren jeglicher Substanzen (Ausnahme: medizinisch indizierte Substanzen) sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten.
- Das Mitbringen und die Weitergabe, der Verkauf und der Genuss von Alkohol und Drogen aller Art sind verboten.
- Das Mitbringen und die Weitergabe jugendgefährdender, rassistischer oder gewaltverherrlichender Medien ist untersagt.
- Glücksspiele aller Art sind verboten.
- Untersagt sind ebenfalls das Mitbringen, Weitergabe oder Verwendung von Spraydosen aller Art sowie die Benutzung von Laserpointern außerhalb der engen Grenzen einer Präsentation. Für Präsentationen im Unterricht dürfen nur Laserpointer der Klassen 1 und 2 benutzt werden.
- Das Schulgelände darf während der Pausen von Schülerinnen und Schülern der Sek. I nicht verlassen werden.
- In der Mittagspause steht der Freizeitbereich den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. In den Freizeiträumen darf weder gegessen noch getrunken werden.
- In Abhängigkeit von den Beschlüssen der Teams dürfen Klassen für ruhige Gespräche, Spiele oder zum gemeinsamen Lernen offen bleiben. Klassen, deren Schüler sich nicht ruhig und ordentlich in den Klassen aufhalten, diese verschmutzen, Gegenstände zerstören oder den Unterricht in benachbarten Räumen stören, werden bis auf Widerruf für die Benutzung in den Pausen geschlossen.
V. Verhalten in der Mensa
- Die Mensa ist in erster Linie zur ruhigen und ungestörten Speiseaufnahme gedacht. Es muss sich dort ruhig verhalten werden. Laufen ist nicht gestattet. Es dürfen keine Tabletts, Bestecke, Geschirr und Stühle mit hinausgenommen werden.
- Nur eine gültige Essensmarke berechtigt zur Teilnahme an den beiden Stammessen.
- Vor der Essensausgabe und am Kiosk darf nicht gedrängelt oder geschubst werden.
- Nach dem Essen bringen die Schülerinnen und Schüler das Tablett, ihr Geschirr und Essensreste zu den dafür vorgesehenen Abstellplätzen.
- Jeder hat für Sauberkeit an seinem Platz zu sorgen. Den Aufforderungen der Aufsicht bezüglich des sauberen Verlassens des Tisches ist ohne Kommentar Folge zu leisten. Zusätzlich gibt es einen wöchentlich wechselnden Mensadienst.
Alle am Schulleben Beteiligte nehmen aufeinander Rücksicht und setzen sich gemeinsam für die Einhaltung dieser Schulordnung ein. Jeder ist verpflichtet, alles zu tun, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden und allen Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Lernchancen einzuräumen und zu einer angenehmen Lernatmosphäre beizutragen.
Ulrike Biehler
Leitende Gesamtschuldirektorin
Willy-Brandt-Gesamtschule Kerpen