Schulordnung

Stand 11.12.2019 (PDF-Ver­si­on)

blau: wäh­rend der Erpro­bungs­pha­se der 90-Minu­ten-Rhyth­mi­sie­rung aus­ge­setzt
grün: wäh­rend der Erpro­bungs­pha­se der 90-Minu­ten-Rhyth­mi­sie­rung gültig

Vorwort

In der Wil­ly-Brandt-Gesamt­schu­le Ker­pen arbei­ten vie­le Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Lehrerin­nen und Leh­rer mit­ein­an­der. Über­all dort, wo vie­le Men­schen zusam­men­kom­men, ist es not­wendig, auf­ein­an­der Rück­sicht zu neh­men, die Rech­te und Inter­es­sen der ande­ren zu respek­tieren und für sich und die Gemein­schaft Ver­ant­wor­tung zu übernehmen.

Die­se Schul­ord­nung soll die Grund­la­ge für ein ange­neh­mes und pro­duk­ti­ves Schul­kli­ma schaf­fen und Rech­te und Pflich­ten für das Zusam­men­le­ben in der Schul­ge­mein­schaft regeln.

Eltern und Lehrer/innen sichern den Schü­le­rin­nen und Schü­lern zu, sie bei der Umset­zung der Schul­ord­nung aktiv zu unter­stüt­zen und die­se Schul­ord­nung eben­so zu respektieren.

I. Allgemeine Verhaltensregeln

Von allen am Schul­le­ben Betei­lig­ten wird erwartet,

  1. dass sie fried­lich und respekt­voll mit­ein­an­der umge­hen, Schwä­che­re schüt­zen, unein­sichtige Mit­schü­le­rin­nen und Mit­schü­ler ermah­nen und Strei­tig­kei­ten unter­einander schlich­ten helfen,
  2. dass sie gemein­sam gegen Mob­bing oder Dis­kri­mi­nie­ren vorgehen,
  3. dass jeder sei­ne eige­ne Mei­nung im Rah­men der Geset­ze frei und in Ruhe äußern darf,
  4. dass sie Hil­fe her­bei­ho­len, wenn sie mit einer Situa­ti­on nicht fer­tig werden,
  5. dass sie bei Beschä­di­gun­gen oder gefähr­li­chen Situa­tio­nen eine Lehr­per­son oder einen Haus­meis­ter benachrichtigen,
  6. dass sie die Gebäu­de­ein­rich­tun­gen und Lehr­mit­tel der Schu­le sowie das Eigen­tum der All­ge­mein­heit pfleg­lich behan­deln und nicht beschädigen,
  7. dass sie Beschä­di­gun­gen und Dieb­stäh­le durch ihr Ver­hal­ten aktiv verhindern,
  8. dass sie das Eigen­tum ihrer Mit­schü­le­rin­nen und Mit­schü­ler sowie das ihrer Lehre­rinnen und Leh­rer achten,
  9. dass sie Fund­sa­chen im Sekre­ta­ri­at mel­den oder abgeben,
  10. dass sie sich ange­mes­sen kleiden,
  11. dass sie im Schul­ge­bäu­de und auf dem Schul­ge­län­de den von ihnen ver­ur­sach­ten Müll selbst ent­sor­gen und aktiv dazu bei­tra­gen, dass weni­ger Müll pro­du­ziert wird,
  12. dass jeder unge­stört arbei­ten kann,
  13. dass alle am Schul­le­ben Betei­lig­ten sich ver­pflich­ten, die Wahr­heit zu sagen,
  14. dass die Umgangs­spra­che im Unter­richt und bei Gesprä­chen zwi­schen Leh­rer/-innen und Schüler/innen Deutsch ist.

II. Verhaltensregeln vor und nach der Schule

  1. Auf dem gesam­ten Schul­weg sol­len sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler so verhal­ten, dass sie sich selbst und ande­re nicht gefähr­den, nichts beschä­di­gen oder zer­stören. Dazu sind die Regeln der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung und die Anord­nun­gen des Per­so­nals der Trans­port­un­ter­neh­men zu befolgen.
  2. An den Bus­hal­te­stel­len sind Schü­le­rin­nen und Schü­ler sehr gefähr­det. Hier müs­sen alle beson­ders vor­sich­tig und rück­sichts­voll sein, um Unfäl­le zu verhindern.
  3. Den Anord­nun­gen der Lehrer/innen ist zu folgen.
  4. Im Bus haben sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler den ande­ren Fahr­gäs­ten gegen­über höf­lich und zuvor­kom­mend zu ver­hal­ten. Wäh­rend der Fahrt sind Auf­ste­hen, Her­um­ge­hen und Her­um­to­ben unter­sagt. Jün­ge­re und schwä­che­re Mit­schü­ler sind in ihren Rech­ten zu respektieren.
  5. Das Mit­brin­gen von Gegen­stän­den, die ande­re oder einen selbst gefähr­den kön­nen, wie z.B. pyro­tech­ni­sche Arti­kel, Mes­ser oder Waf­fen aller Art sind verboten.
  6. Auf dem Schul­hof dür­fen Fahr­rä­der, Kick-Boards, Inli­ner, Skate­boards usw. nur gescho­ben wer­den. Fahr­rä­der wer­den an den dafür vor­ge­se­hen Plät­zen abgestellt.
  7. Kraft­fahr­zeu­ge aller Art dür­fen auf dem Schul­hof nur in Aus­nah­me­fäl­len benutzt wer­den. Sie sind an den dafür fest­ge­leg­ten Plät­zen zu parken.

III. Regelungen zum Unterrichtsvormittag und Unterrichtsnachmittag

Jeder hat sich für den Zustand der Schu­le mit­ver­ant­wort­lich zu füh­len und die Schu­le bzw. deren Ein­rich­tun­gen so zu ver­las­sen, dass sie jeder­zeit ord­nungs­ge­mäß benutzt wer­den kön­nen. Mit sei­nem Ver­hal­ten trägt jeder dazu bei, dass der Unter­richt rei­bungslos und gewinn­brin­gend für alle Betei­lig­ten statt­fin­den kann.

Das bedeu­tet,

  1. dass jeder am Schul­le­ben Betei­lig­te pünkt­lich und vor­be­rei­tet zum Unter­richt erscheint.
  2. dass bei Erkran­kun­gen am sel­ben Tag tele­fo­nisch durch die Eltern eine Entschul­digung unter der Ruf­num­mer 0 22 73/98 94–0 zu erfol­gen hat. Unmit­tel­bar nach der Gene­sung ist eine schrift­li­che Ent­schul­di­gung durch die Eltern oder, falls von der Schu­le gefor­dert, ein ärzt­li­ches Attest vorzulegen,
  3. dass alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler beim Klin­gel­zei­chen 5 Minu­ten vor Unter­richtsbeginn die Klas­sen- oder Fach­räu­me auf­su­chen.
    Ver­spä­tet sich eine Leh­re­rin oder ein Leh­rer, ver­hal­ten sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ruhig. Ist die Lehr­kraft 10 Minu­ten nach Unter­richts­be­ginn noch nicht im Raum, mel­den dies die Klassensprecherin/der Klas­sen­spre­cher (bzw. Stellvertre­ter) der stell­ver­tre­ten­den Schul­lei­te­rin bzw. bei ihrer Abwe­sen­heit dem Sekretariat,
  4. dass wäh­rend der 5‑Mi­nu­ten-Pau­sen der Raum nur zum Raum­wech­sel oder für einen Toi­let­ten­be­such ver­las­sen wer­den darf,
  5. dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler vor den Fach­räu­men auf ihre Leh­re­rin­nen bzw. Leh­rer war­ten und sich ange­mes­sen ver­hal­ten, so dass weder der Flur blo­ckiert wird noch Ver­an­stal­tun­gen in benach­bar­ten Räu­men gestört werden,
  6. dass zu Beginn jeder Stun­de alle für den Unter­richt benö­tig­ten Mate­ria­li­en auf dem Tisch lie­gen und alle nicht benö­tig­ten Din­ge vom Tisch ent­fernt sind,
  7. dass ein Auf­su­chen der Foy­er-Toi­let­ten wäh­rend des Unter­richts nur in abso­lu­ten Aus­nah­me­fäl­len, nur ein­zeln und ohne Han­dy gestat­tet ist,
  8. dass wäh­rend der gesam­ten Öff­nungs­zeit der Schu­le im Foy­er und in den Flu­ren nicht geges­sen wer­den und nur das Was­ser aus dem Was­ser­spen­der kon­su­miert wer­den darf.
  9. dass Schüler*innen wäh­rend des Unter­richts Was­ser trin­ken dür­fen (aus­ge­nom­men in NW‑, Informatik‑, Kunst‑, Musik‑, Tech­nik­räu­men sowie den Sporthallen),
  10. dass der Unter­richt von der Lehr­kraft been­det wird,
  11. dass am Ende jeder Stun­de die Tafel geputzt wird und bei Bedarf der Ordnungs­dienst die Klas­se fegt, wobei Papier und Abfall in den Abfall­ei­mer gehören,
  12. dass die Stüh­le am Ende des Schul­ta­ges hoch­ge­stellt wer­den und die Klas­se besen­rein ver­las­sen wird,
  13. dass außer­halb des Unter­richts die Klas­sen ver­schlos­sen sind und nur mit Geneh­migung einer Lehr­kraft betre­ten wer­den dürfen,
  14. dass beim Auf­ent­halt in frem­den Klas­sen oder bei ver­än­der­ter Sitz­ord­nung das Eigen­tum der ande­ren Schü­le­rin­nen und Schü­ler zu respek­tie­ren ist,
  15. dass wäh­rend des Unter­richts alles zu unter­las­sen ist, was den Unter­richt stört.
    Dazu gehö­ren ins­be­son­de­re jeg­li­che Benut­zung eines Han­dys oder ande­rer Massen­speichergeräte, wie MP3-Play­er, etc., das Ver­zeh­ren von Spei­sen und Ge­tränken, sofern für Geträn­ke kei­ne beson­de­re Rege­lung durch die Lehr­kraft aufge­stellt wur­de und das Kau­en von Kau­gum­mis. Kopf­hö­rer sind wäh­rend des Unter­richts nicht, im Schul­ge­bäu­de weit­ge­hend nicht sicht­bar zu tra­gen, Kap­pen und Müt­zen sind im Unter­richt abzu­neh­men, Jacken, Män­tel und Taschen so abzule­gen, dass sie nicht stören.
  16. dass die in einem Raum täti­ge Lehr­kraft (Unter­richt, AG, etc.) die Ver­ant­wor­tung für die Ord­nung und Sau­ber­keit nach Ver­las­sen des Rau­mes hat,
  17. dass bei Stö­run­gen des Unter­richts die Lehr­kräf­te Maß­nah­men zur Wiederher­stellung einer ange­mes­sen Lernat­mo­sphä­re zu ergrei­fen haben,
  18. dass bei mut­wil­li­gen Beschä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen die Erziehungsberech­tigten für den ent­stan­de­nen Scha­den haft­bar gemacht werden.

IV. Regelungen während der Pausen

  1. In den Flu­ren und Räu­men des Gebäu­des sowie im Foy­er und in der Men­sa ist das Lau­fen und Ren­nen nicht gestat­tet. Dafür ist in den gro­ßen Pau­sen der Außenbe­reich zu benut­zen. Auf ande­re Schü­le­rin­nen und Schü­ler ist dabei Rück­sicht zu neh­men. Dort sind alle Spie­le erlaubt, die ande­re Schüler/innen nicht stö­ren oder gefähr­den. Ball­spie­le sind nur mit Soft­bäl­len gestat­ten (Aus­nah­me: aus­ge­wie­se­ne Plät­ze für Fuß­ball etc.).
  2. Das Wer­fen von Gegen­stän­den ist sowohl im Gebäu­de als auch auf dem Außenge­lände ver­bo­ten. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re auch Schnee­bäl­le und Wasserbomben.
  3. Die Toi­let­ten die­nen nicht als Spiel- oder Auf­ent­halts­raum. Der Auf­for­de­rung des Toi­let­ten­diens­tes der ein­zel­nen Jahr­gän­ge ist nachzukommen.
  4. Die Pflan­zen auf dem Schul­ge­län­de dür­fen nicht beschä­digt werden.
  5. Die Schu­le gibt sich in Wahr­neh­mung ihrer Ver­ant­wor­tung fol­gen­de Regeln zur Nut­zung inter­net­fä­hi­ger Gerä­te:
    a) Die Nut­zung von inter­net­fä­hi­gen Gerä­ten ist auf Anwei­sun­gen der Lehr­per­so­nen zu unter­richt­li­chen Zwe­cken gestat­tet.
    b) Wei­ter­hin ist eine Nut­zung der Gerä­te über die Rege­lung unter a) an die jewei­li­gen Jahr­gangs­stu­fen gebun­den:
    • Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gän­ge 5 bis 7 dür­fen kei­ne inter­net­fä­hi­gen Gerä­te in der Schu­le nut­zen. Die­se dür­fen ledig­lich im aus­ge­schal­te­ten Zustand mit­ge­führt wer­den.
    • Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Jahr­gän­ge 8 bis 10 dür­fen die inter­net­fä­hi­gen Gerä­te von 13.30 Uhr bis 14.05 Uhr in einem fest­ge­leg­ten Bereich ver­wen­den.
    • Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Ober­stu­fe dür­fen eben­falls die inter­net­fä­hi­gen Gerä­te in der 7. Stun­de in einem fest­ge­leg­ten Bereich nut­zen.
    c) Bei einem Ver­stoß oder dem Ver­dacht auf einen Ver­stoß gegen die Schul­ord­nung oder die Anord­nung einer Lehr­kraft ist das inter­net­fä­hi­ge Gerät aus­zu­schal­ten, wird ein­ge­sam­melt und es kann erst am Ende des Unter­richts­ta­ges (nach der 9. Stun­de) aus dem Sekre­ta­ri­at abge­holt wer­den. Bei wie­der­hol­ten oder gra­vie­ren­den Ver­stö­ßen muss das Gerät von den Eltern abge­holt wer­den.
    d) Bei Ver­dacht auf geziel­te, miss­bräuch­li­che Nut­zung des Gerä­tes im Rah­men schwer­wie­gen­der Rechts­ver­stö­ße (z.B. die Ver­brei­tung von Gewalt ver­herr­li­chen­den, ras­sis­ti­schen, poli­tisch extre­men oder por­no­gra­phi­schen Inhal­ten) wird das Gerät ggf. durch die Schul­lei­tung an die Poli­zei über­ge­ben.
    e) Das Auf­neh­men nicht auto­ri­sier­ter Ton‑, Foto- und Film­do­ku­men­te ist auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de untersagt.
  6. Das Tele­fo­nie­ren (anru­fen und Anru­fe ent­ge­gen­neh­men) ist im gesam­ten Gebäu­de ver­bo­ten. In Aus­nah­me­fäl­len muss das Ein­ver­ständ­nis einer Lehr­kraft ein­ge­holt werden.
  7. Es besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz für mit­ge­brach­te elek­tro­ni­sche Geräte.
  8. Jeg­li­cher Tabak­kon­sum sowie das Inha­lie­ren jeg­li­cher Sub­stan­zen (Aus­nah­me: medi­zi­nisch indi­zier­te Sub­stan­zen) sind im Schul­ge­bäu­de und auf dem Schul­ge­län­de verboten.
  9. Das Mit­brin­gen und die Wei­ter­ga­be, der Ver­kauf und der Genuss von Alko­hol und Dro­gen aller Art sind verboten.
  10. Das Mit­brin­gen und die Wei­ter­ga­be jugend­ge­fähr­den­der, ras­sis­ti­scher oder gewalt­verherrlichender Medi­en ist untersagt.
  11. Glücks­spie­le aller Art sind verboten.
  12. Unter­sagt sind eben­falls das Mit­brin­gen, Wei­ter­ga­be oder Ver­wen­dung von Spraydo­sen aller Art sowie die Benut­zung von Laser­poin­tern außer­halb der engen Gren­zen einer Prä­sen­ta­ti­on. Für Prä­sen­ta­tio­nen im Unter­richt dür­fen nur Laser­pointer der Klas­sen 1 und 2 benutzt werden.
  13. Das Schul­ge­län­de darf wäh­rend der Pau­sen von Schü­le­rin­nen und Schü­lern der Sek. I nicht ver­las­sen werden.
  14. In der Mit­tags­pau­se steht der Frei­zeit­be­reich den Schü­le­rin­nen und Schü­lern zur Ver­fügung. In den Frei­zeit­räu­men darf weder geges­sen noch getrun­ken werden.
  15. In Abhän­gig­keit von den Beschlüs­sen der Teams dür­fen Klas­sen für ruhi­ge Gesprä­che, Spie­le oder zum gemein­sa­men Ler­nen offen blei­ben. Klas­sen, deren Schü­ler sich nicht ruhig und ordent­lich in den Klas­sen auf­hal­ten, die­se ver­schmutzen, Gegen­stän­de zer­stö­ren oder den Unter­richt in benach­bar­ten Räu­men stö­ren, wer­den bis auf Wider­ruf für die Benut­zung in den Pau­sen geschlossen.

V. Verhalten in der Mensa

  1. Die Men­sa ist in ers­ter Linie zur ruhi­gen und unge­stör­ten Spei­se­auf­nah­me ge­dacht. Es muss sich dort ruhig ver­hal­ten wer­den. Lau­fen ist nicht gestat­tet. Es dür­fen kei­ne Tabletts, Bestecke, Geschirr und Stüh­le mit hin­aus­ge­nom­men werden.
  2. Nur eine gül­ti­ge Essens­mar­ke berech­tigt zur Teil­nah­me an den bei­den Stammessen.
  3. Vor der Essens­aus­ga­be und am Kiosk darf nicht gedrän­gelt oder geschubst werden.
  4. Nach dem Essen brin­gen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler das Tablett, ihr Geschirr und Essens­res­te zu den dafür vor­ge­se­he­nen Abstellplätzen.
  5. Jeder hat für Sau­ber­keit an sei­nem Platz zu sor­gen. Den Auf­for­de­run­gen der Auf­sicht bezüg­lich des sau­be­ren Ver­las­sens des Tisches ist ohne Kom­men­tar Fol­ge zu leis­ten. Zusätz­lich gibt es einen wöchent­lich wech­seln­den Mensadienst.

Alle am Schul­le­ben Betei­lig­te neh­men auf­ein­an­der Rück­sicht und set­zen sich gemein­sam für die Ein­hal­tung die­ser Schul­ord­nung ein. Jeder ist ver­pflich­tet, alles zu tun, um Per­so­nen- und Sach­schä­den zu ver­mei­den und allen Schü­le­rin­nen und Schü­lern die best­mög­li­chen Lern­chan­cen ein­zu­räu­men und zu einer ange­neh­men Lernat­mo­sphä­re beizutragen.


Ulri­ke Bieh­ler
Lei­ten­de Gesamt­schul­di­rek­to­rin
Wil­ly-Brandt-Gesamt­schu­le Kerpen

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