Wahlpflichtunterricht

Ab Klas­se 7 neh­men alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler am Wahl­pflicht­un­ter­richt teil. Die Wahl erfolgt im 2. Halb­jahr der Jahr­gangs­stu­fe 6 ent­spre­chend der Wahl der Eltern. Bevor die Eltern die­se Ent­schei­dung tref­fen, soll­ten sie den Wunsch des Kin­des und die Emp­feh­lung der Schu­le berück­sich­ti­gen. Die Eltern wer­den vor der Wahl­ent­schei­dung von der Schu­le bera­ten. Grund­la­ge der Bera­tung ist die Kurs­emp­feh­lung der Klassenkonferenz.

Es besteht die Mög­lich­keit, die zwei­te Fremd­spra­che zu wäh­len (Latein oder Fran­zö­sisch), den Schwer­punkt auf den Fach­be­reich Natur­wis­sen­schaf­ten (Biologie/Chemie/Physik) oder auf den Fach­be­reich Wirt­schaft und Arbeits­welt (Technik/Wirtschaftslehre/Hauswirtschaft) zu legen. Außer­dem wird der Fach­be­reich Infor­ma­tik und der Fach­be­reich Dar­stel­len und Gestal­ten (Deutsch/Musik/Sport) angeboten.

Der Wahl­pflicht­be­reich ermög­licht den Schü­le­rin­nen und Schü­lern, gemäß ihren Bega­bun­gen, Nei­gun­gen und Inter­es­sen Unter­richt zu wäh­len. Das Unter­richts­an­ge­bot ist des­halb dar­auf aus­ge­rich­tet, dass jede Schü­le­rin / jeder Schüler

  • im Pflicht­be­reich eine grund­le­gen­de All­ge­mein­bil­dung erhält,
  • in den Wahl­pflicht­be­rei­chen die Fächer wäh­len kann, die den eige­nen Fähig­kei­ten und Nei­gun­gen entsprechen.

Der Begriff Wahl­pflicht besagt, dass die Pflicht zur Wahl besteht, d.h. für eines der ange­bo­te­nen Fächer muss sich jede Schü­le­rin, jeder Schü­ler ent­schei­den. Die Wahl­pflicht­fä­cher wer­den bis zum Ende des 10. Schul­jah­res unter­rich­tet. Der Wahl­pflicht­be­reich kommt zum Unter­richt im Klas­sen­ver­band ergän­zend hin­zu. Der Stun­den­an­teil im Wahl­pflicht­be­reich beträgt in den Jahr­gangs­stu­fen 7 bis 10 vier Wochenstunden.

Die ein­zel­nen Fach­be­rei­che (Fremd­spra­che, Natur­wis­sen­schaf­ten, Wirt­schaft und Arbeits­welt, Infor­ma­tik, Dar­stel­len und Gestal­ten) haben bei der Ver­ga­be aller Abschlüs­se nach Klas­se 10 die glei­che Bedeu­tung. Für den mitt­le­ren Schul­ab­schluss nach der Klas­se 10 und den mitt­le­ren Schul­ab­schluss mit der Berech­ti­gung zum Besuch der gym­na­sia­len Ober­stu­fe gel­ten sie als Haupt­fach und sind damit auch gleich­wer­tig mit den Fächern Deutsch und Mathe­ma­tik zu set­zen. Für den Haupt­schul­ab­schluss nach der Klas­se 9 bzw. 10 gel­ten sie als Nebenfach.

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