Wahlpflichtunterricht an der Gesamtschule
Die Gesamtschule wird von Schülerinnen und Schülern der unterschiedlichen Begabungen besucht, die individuelle Förderung nach Begabungen, Neigungen und Interessen ist erklärtes Ziel
Das Unterrichtsangebot ist deshalb darauf ausgerichtet, dass jede Schülerin / jeder Schüler
- im Pflichtbereich eine grundlegende Allgemeinbildung erhält,
- in den Wahlpflichtbereichen die Fächer wählen kann, die den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entsprechen.
Der Begriff Wahlpflicht besagt, dass die Pflicht zur Wahl besteht, d.h. eines der angebotenen Fächer muss sich jede Schülerin, jeder Schüler entscheiden.
Die Wahl von Fächern aus dem Wahlpflichtbereich erfolgt erstmals in Jahrgangsstufe 5.
Es besteht die Möglichkeit, die zweite Fremdsprache zu wählen (Latein oder Französisch), den Schwerpunkt auf den Fachbereich Naturwissenschaften (Biologie/Chemie/Physik) oder auf den Fachbereich Arbeitslehre (Technik/Wirtschaftslehre/Hauswirtschaft) zu legen. Außerdem wird der Bereich Darstellen und Gestalten (Deutsch/Musik/Sport) angeboten.
Die Wahlpflichtfächer werden bis zum Ende des 10. Schuljahres unterrichtet.
Unterricht im WP-Bereich kommt zum Unterricht im Klassenverband ergänzend hinzu.
Der Stundenanteil für Naturwissenschaft, Arbeitslehre und Darstellen und Gestalten beträgt in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 je zwei Wochenstunden, für die Fremdsprachen drei Wochenstunden.
Die zweite Fremdsprache muss jedoch nicht bereits in Klasse 6 gewählt werden; auch ab Klasse 8 oder in der gymnasialen Oberstufe kann mit einer weiteren Fremdsprache begonnen werden.
Von diesem Angebot sollten vor allem Schüler/innen Gebrauch machen, deren Begabungsschwerpunkt nicht im sprachlichen Bereich liegt.
Wahl und Zuweisung zum Wahlpflichtbereich
Die Zuweisung zu einem Fach/Fachbereich erfolgt entsprechend der Wahl der Eltern, die im 2. Halbjahr der Klasse 5 getroffen wird.
Bevor die Eltern diese Entscheidung treffen, sollten sie den Wunsch des Kindes und die Empfehlung der Schule berücksichtigen.
Die Eltern werden vor der Wahlentscheidung von der Schule beraten. Grundlage der Beratung ist die Kursempfehlung der Klassenkonferenz.
Gleichwertigkeit der WP Angebote
Die einzelnen Fachbereiche (Fremdsprache, Naturwissenschaften, Arbeitslehre, Darstellen und Gestalten) haben bei der Vergabe aller Abschlüsse nach Klasse 10 die gleiche Bedeutung.
Für den mittleren Schulabschluss nach der Klasse 10 und den mittleren Schulabschluss mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe gelten sie als Hauptfach und sind damit auch gleichwertig mit den Fächern Deutsch und Mathematik zu setzen.
Für den Hauptschulabschluss nach der Klasse 9 bzw. 10 gelten sie als Nebenfach.