Wahlpflicht

Wahlpflichtunterricht an der Gesamtschule

Die Gesamt­schu­le wird von Schü­le­rin­nen und Schü­lern der unter­schied­li­chen Bega­bun­gen besucht, die indi­vi­du­el­le För­de­rung nach Bega­bun­gen, Nei­gun­gen und Inter­es­sen ist erklär­tes Ziel

Das Unter­richts­an­ge­bot ist des­halb dar­auf aus­ge­rich­tet, dass jede Schü­le­rin / jeder Schüler

  • im Pflicht­be­reich eine grund­le­gen­de All­ge­mein­bil­dung erhält,
  • in den Wahl­pflicht­be­rei­chen die Fächer wäh­len kann, die den eige­nen Fähig­kei­ten und Nei­gun­gen entsprechen.

Der Begriff Wahl­pflicht besagt, dass die Pflicht zur Wahl besteht, d.h. eines der ange­bo­te­nen Fächer muss sich jede Schü­le­rin, jeder Schü­ler entscheiden.

Die Wahl von Fächern aus dem Wahl­pflicht­be­reich erfolgt erst­mals in Jahr­gangs­stu­fe 5.

Es besteht die Mög­lich­keit, die zwei­te Fremd­spra­che zu wäh­len (Latein oder Fran­zö­sisch), den Schwer­punkt auf den Fach­be­reich Natur­wis­sen­schaf­ten (Biologie/Chemie/Physik) oder auf den Fach­be­reich Arbeits­leh­re (Technik/Wirtschaftslehre/Hauswirtschaft) zu legen. Außer­dem wird der Bereich Dar­stel­len und Gestal­ten (Deutsch/Musik/Sport) angeboten.

Die Wahl­pflicht­fä­cher wer­den bis zum Ende des 10. Schul­jah­res unterrichtet.

Unter­richt im WP-Bereich kommt zum Unter­richt im Klas­sen­ver­band ergän­zend hinzu.

Der Stun­den­an­teil für Natur­wis­sen­schaft, Arbeits­leh­re und Dar­stel­len und Gestal­ten beträgt in den Jahr­gangs­stu­fen 6 bis 10 je zwei Wochen­stun­den, für die Fremd­spra­chen drei Wochenstunden.

Die zwei­te Fremd­spra­che muss jedoch nicht bereits in Klas­se 6 gewählt wer­den; auch ab Klas­se 8 oder in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe kann mit einer wei­te­ren Fremd­spra­che begon­nen werden.
Von die­sem Ange­bot soll­ten vor allem Schüler/innen Gebrauch machen, deren Bega­bungs­schwer­punkt nicht im sprach­li­chen Bereich liegt.

Wahl und Zuweisung zum Wahlpflichtbereich

Die Zuwei­sung zu einem Fach/Fachbereich erfolgt ent­spre­chend der Wahl der Eltern, die im 2. Halb­jahr der Klas­se 5 getrof­fen wird.
Bevor die Eltern die­se Ent­schei­dung tref­fen, soll­ten sie den Wunsch des Kin­des und die Emp­feh­lung der Schu­le berücksichtigen.
Die Eltern wer­den vor der Wahl­ent­schei­dung von der Schu­le bera­ten. Grund­la­ge der Bera­tung ist die Kurs­emp­feh­lung der Klassenkonferenz.

Gleichwertigkeit der WP Angebote

Die ein­zel­nen Fach­be­rei­che (Fremd­spra­che, Natur­wis­sen­schaf­ten, Arbeits­leh­re, Dar­stel­len und Gestal­ten) haben bei der Ver­ga­be aller Abschlüs­se nach Klas­se 10 die glei­che Bedeutung.

Für den mitt­le­ren Schul­ab­schluss nach der Klas­se 10 und den mitt­le­ren Schul­ab­schluss mit der Berech­ti­gung zum Besuch der gym­na­sia­len Ober­stu­fe gel­ten sie als Haupt­fach und sind damit auch gleich­wer­tig mit den Fächern Deutsch und Mathe­ma­tik zu setzen.
Für den Haupt­schul­ab­schluss nach der Klas­se 9 bzw. 10 gel­ten sie als Nebenfach.

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung