Qualitätsentwicklung / Qualitätssicherung
Um Qualität von Unterricht und Abschlüssen zu sichern wurden von der Landesregierung Leistungserwartungen standardisiert und verbindlich festgelegt. Über die erreichten Ergebnisse muss jede Schule Rechenschaft ablegen.
Folgendes System der Standardsetzung und Standardüberprüfung wurde in NRW festgelegt:
- Anforderungen am Ende des 6./8./10. Jahrgangs in den Kernlehrplänen
- Parallelarbeiten in D, E, M in der Jahrgangsstufe 7
- Lernstandserhebungen D, E, M in der Jahrgangstufe 9, ab Schuljahr 2006/2007 in Jahrgangsstufe 8
- Zentrale Leistungsüberprüfungen in D, E, M und einer Fremdsprache (ab 2006/2007) in der Jahrgangsstufe 10
- Zentrale Abiturprüfungen ab Abiturjahrgang 2007